Der Gesetzgeber verpflichtet jede Organisation (Unternehmen, Vereine, Verbände usw.), die personenbezogene Daten verarbeitet und unter den Anwendungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) fällt, eine Datenschutz-Dokumentation für Jedermann zur Verfügung zu stellen. Diese Dokumentation wird "Öffentliches Verfahrensverzeichnis (ÖVv)" genannt. Unsere kostenlose Software ÖVv-Assistent hilft Ihnen, das öffentliche Verfahrensverzeichnis schnell und einfach zu erstellen. Sie werden von dem Programm durch die Erstellung des ÖVv geführt mit Vorlagen für viele Angaben unterstützt. Auch wenn das Unternehmen nicht verpflichtet ist einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, besteht die Pflicht das öffentliche Verfahrensverzeichnis Jedermann auf Antrag in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen.Das Programm benötigt das .NET Framework von Microsoft.